Schweizer Verordnung über Verpackungstinten

Schweizer Verordnung über Verpackungstinten (SR 817.023.21)

Die Schweiz befasste sich v.a. seit dem ITX-Skandal 2005 mit dem Erlass einer gesonderten Gesetzesregelung für Verpackungsfarben im Lebensmittelkontakt. Nach einigen Jahren der Vorbereitung und Diskussion mit den Industrieverbänden wurde die neue Verordnung schliesslich gültig.

Die Überraschung in Industrie und Handel war gross.

Die Verordnung des EDI über Bedarfsgegenstände (SR 817.023.21) vom 23. November 2005 enthält in ihrem Anhang 6 die Listen der am 1. Mai 2011 zugelassenen Stoffe für die Herstellung von Verpackungstinten und die Anforderungen an diese Stoffe.

Ob der immensen Anzahl der gelisteten Stoffe – in der ersten Fassung über 5000 – gab es Zweifel in der Industrie, wie eine solches Mega-Register zu überwachen sei. Es wurde darauf gehofft, dass es in den meisten Fällen ausreicht, die Kompositionen der Druckfarben mit den Stoffregistern abzugleichen. Da praktisch alles gelistet war, sah man hier nur wenige Probleme voraus.

Als dann schliesslich die Vorlaufzeit 2011 ablief und die Verordnung rechtskräftig wurde war die Überraschung in der Tat gross, als die Beamten des EDI verkündeten, dass für alle toxikologisch nicht bewerteten Substanzen ein sehr strenges Migrationslimit einzuhalten war, das den damals gültigen Normen für Nachweisbarkeit von Chemikalien entsprach.

Verbände und Industrie mussten u.a. nachbessern und dringend benötigte Dokumente für die toxikologische Bewertung einiger Stoffe bei den Behörden einreichen, um deren weitläufige Verwendung in Druckfarben beibehalten zu können.

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