Mineralölverordnung

Mineralölverordnung

Basierend auf den Messergebnissen von Prüflaboren v.a. aus der Schweiz und Deutschland über die Migration von mineralölbasierenden Substanzen v.a. aus Kartonverpackungen in Lebensmittel, beabsichtigt das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) dazu eine regelnde Verordnung zu schaffen.

Diese Verordnung soll nicht nur Primärverpackungen abdecken. Wegen der Flüchtigkeit der Stoffe werden auch Umverpackungen ohne direkten Kontakt zum Lebensmittel als potentiell gefährdend angesehen.

Die Regelung wird als die 22. Änderung zur deutschen Bedarfsgegenständeverordnung geführt. Im Besonderen befasst sie sich mit Stoffübergängen von Mineralölfraktionen, den so genannten MOSH, POSH und MOAH und legt hierfür Grenzwerte fest.

Als Verursacher von Kontaminationen werden v.a. Altpapiere genannt und hier im Besonderen die Druckfarben v.a. aus dem Zeitungsdruck. Da Mineralölkomponenten vom menschlichen Körper nicht abgebaut werden, stehen die Mineralöle im Verdacht, sich über lange Zeit dort anzulagern. Somit stellten sie ein gesundheitliches Risiko dar.

Die Verordnung ist eine Einzelmassnahme eines EU-Mitgliedsstaates. Deshalb bleibt Ihre Gültigkeit vordergründig auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Wegen der Internationalität der Warenströme ist allerdings ist zu erwarten, dass ihr Wirkungsbereich auch auf die übrige EU ausstrahlt indem die Einhaltung der Vorschriften von Lebensmittelherstellern auch ausserhalb Deutschlands verlangt wird. Die EU hat zum Thema Mineralölmigration in Lebensmittel eine Empfehlung erlassen.

Wer Verpackungen an solche Firmen verkaufen möchte, muss also jedenfalls die Konformität nachweisen.

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